{"id":728,"date":"2018-08-20T10:48:24","date_gmt":"2018-08-20T08:48:24","guid":{"rendered":"https:\/\/www.anwaltskanzlei-grunert.de\/?p=728"},"modified":"2018-09-12T15:38:33","modified_gmt":"2018-09-12T13:38:33","slug":"verpackungsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.anwaltskanzlei-grunert.de\/index.php\/verpackungsgesetz\/","title":{"rendered":"Verpackungsgesetz &#8211; Die Systembeteiligungspflicht und erweiterte Meldepflichten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz vollst\u00e4ndig in Kraft. Es l\u00f6st die bisherige Verpackungsverordnung ab. Eines der f\u00fcr Marktteilnehmer ganz wesentlichen \u00a0Handlungserfordernisse ist die Pr\u00fcfung, inwieweit sich \u00c4nderungen bei der Systembeteiligungspflicht sowie Registrierungs- und Meldepflichten ergeben.<\/strong><\/p>\n<p><strong><em>Welche Verpackungen unterliegen der Systembeteiligungspflicht?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt: <em>&#8222;Nur was mit Ware bef\u00fcllt ist und beim privaten Endverbraucher M\u00fcll produziert, ist beteiligungspflichtig.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind gem\u00e4\u00df \u00a7 3 Abs. 8 VerpackG mit Ware bef\u00fcllte Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen (neu!), die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Endverbraucher ist derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsm\u00e4\u00dfig in Verkehr bringt (\u00a7 3 Abs. 8 VerpackG). &#8222;Private&#8220; Endverbraucher sind nicht nur private Haushaltungen, sondern auch vergleichbare Anfallstellen im Sinne des \u00a7 3 Abs. 11 VerpackG, z. B. Gastst\u00e4tten, Hotels, Rastst\u00e4tten, Kantinen, Verwaltungen, Kasernen, Krankenh\u00e4user, Bildungseinrichtungen, karitative Einrichtungen, Niederlassungen von Freiberuflern, typische Anfallstellen des Kulturbereichs wie Kinos, Opern und Museen, und des Freizeitbereichs wie Ferienanlagen, Freizeitparks und Sportstadien sowie unter bestimmten Voraussetzungen landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe.<\/p>\n<p>Verkaufsverpackungen sind auch Serviceverpackungen (z. B. die Br\u00f6tchent\u00fcte vom B\u00e4cker) und Versandverpackungen (das P\u00e4ckchen vom Internetshop).<\/p>\n<p>Durch die Formulierung &#8222;als Abfall anfallen&#8220; wird klargestellt, dass es darauf ankommt, wo die Verpackungen typischerweise entsorgt werden.<\/p>\n<p>Nicht systembeteiligungspflichtig sind Verpackungen, die typischerweise bei Weiterverteibern oder im Ausland als Abfall anfallen, z. B. gewerbliche Verpackungen, die beim Vertreiber verleiben, wie Bulk- oder Gro\u00dfgebindepackungen, Transportverpackungen (= Verpackungen, die die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Ber\u00fchrung sowie Transportsch\u00e4den vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind), Mehrwegverpackungen, pfandpflichtige Einweggetr\u00e4nkeverpackungen, Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger F\u00fcllg\u00fcter und Exportverpackungen.<\/p>\n<p>Die Einzelheiten k\u00f6nnen einem Katalog der <a href=\"https:\/\/www.verpackungsregister.org\/\">ZSVR<\/a> (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister) entnommen werden, den diese auf ihrer Website ver\u00f6ffentlicht. Der Katalog dient der Unterst\u00fctzung der Erstinverkehrbringer bei der Einstufung ihrer Verpackungen; bei Zweifeln \u00fcber die tats\u00e4chliche Systembeteiligungspflicht im Einzelfall kann bei der Stiftung ein entsprechender Antrag zur Einstufung gestellt werden. Hierbei sind wir Ihnen gerne <a href=\"https:\/\/www.anwaltskanzlei-grunert.de\/index.php\/kontakt\/\">behilflich<\/a>.<\/p>\n<p><strong><em>Wen trifft die Systembeteiligungspflicht?<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Von Grundsatz her gilt: <em>&#8222;Wer bef\u00fcllt, meldet und beteiligt sich.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Die gesetzliche Regelung in \u00a7 7 Abs. 1 S. 1 ist vom Wortlaut her etwas irref\u00fchrend, weil Sie schlicht vom &#8222;Hersteller&#8220; spricht:<\/p>\n<p><em>&#8222;Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen haben sich mit diesen Verpackungen zur Gew\u00e4hrleistung der fl\u00e4chendeckenden R\u00fccknahme an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen.&#8220;<\/em> (\u00a7 7 Abs. 1 S. 1 VerpackG)<\/p>\n<p>Daraus darf jedoch auf keinen Fall geschlossen werden, dass diejenigen beteiligungspflichtig seien, die die Verpackung urspr\u00fcnglich einmal hergestellt haben. Vielmehr kn\u00fcpft der Gesetzgeber die Beteiligungspflicht an denjenigen, der eine mit Ware bef\u00fcllte Verpackung, die bei den o. g. privaten Endverbrauchern typischerweise als Abfall anf\u00e4llt, erstmalig vertreibt. Damit gilt de facto ein sehr weiter Herstellerbegriff. Streng genommen stellt der Gesetzgeber auf den Vertreiber, nicht auf den Hersteller im engeren Sinne ab. Nach der Gesetzesbegr\u00fcndung handelt es sich beim Hersteller um einen Unterfall des Vertreibers, n\u00e4mlich um denjenigen Vertreiber, der Verpackungen erstmals gewerbsm\u00e4\u00dfig in Verkehr bringt (BT-Drs. 18\/11274, S. 85). Diese in der Handelskette etwas befremdliche Definition ist jedoch noch nicht entscheidend. Mit &#8222;Herstellung&#8220; ist n\u00e4mlich noch nicht die origin\u00e4re Produktion z. B. eines Kartons gemeint. Vielmehr muss noch ein weiterer Schritt, n\u00e4mlich die <em>Bef\u00fcllung mit Ware<\/em>, hinzutreten. Erst jetzt liegt eine &#8222;Herstellung i. S. d. VerpackG&#8220; vor. Dies ergibt sich jedoch (leider) nicht unmittelbar aus dem Gesetzeswortlaut, sondern erst aus der Begr\u00fcndung:<\/p>\n<p><em>&#8222;Als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gilt nach den Begriffsbestimmungen des Herstellers in \u00a7 3 Absatz 14 und der systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in \u00a7 3 Absatz 8 derjenige, der mit Ware bef\u00fcllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, erstmals gewerbsm\u00e4\u00dfig in Verkehr bringt, also in der Regel der \u201eAbf\u00fcller\u201c.&#8220;<\/em> (BT-Drs. 18\/11274, S. 87)<\/p>\n<p><strong><em>Beispiele f\u00fcr systembeteiligungspflichtige Personen:<\/em><\/strong><\/p>\n<p>&#8211; Hersteller\/Abf\u00fcller von Verkaufsverpackungen im engeren Sinne (= Verpackungen, die typischerweise dem Endverbraucher als Verkaufseinheit aus Ware und Verpackung angeboten werden)<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">&#8212; aber: keine Lohnhersteller (eigentlich &#8222;Lohnabf\u00fcller&#8220;, weil das Gesetz unter Herstellung eigentlich die Bef\u00fcllung versteht), wenn, wie im Falle von \u00a7 3 Abs. 9 S. 2 VerpackG, kein Inverkehrbringen vorliegt: &#8222;Nicht als Inverkehrbringen gilt die Abgabe von im Auftrag eines Dritten bef\u00fcllten Verpackungen an diesen Dritten, wenn die Verpackung ausschlie\u00dflich mit dem Namen oder der Marke des Dritten oder beidem gekennzeichnet ist.&#8220;<\/p>\n<p>&#8211; Hersteller\/Abf\u00fcller von Verkaufsverpackungen im weiteren Sinne:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">&#8212; Hersteller\/Abf\u00fcller von Serviceverpackungen (= Verpackungen, die der Letztvertreiber bef\u00fcllt, um die \u00dcbergabe von Waren an den Endverbraucher zu erm\u00f6glichen oder zu unterst\u00fctzen), z. B. Imbisst\u00fcte vom Wochenmarktstand; hier ist auf die Delegationsm\u00f6glichkeit der Systembeteiligung auf den Vorvertreiber gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Abs. 2 VerpackG hinzuweisen. Damit ist es z. B. Lebensmittelgesch\u00e4ften und Imbissbuden gestattet, &#8222;vorlizenzierte Serviceverpackungen&#8220; anzubieten.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">&#8212; Hersteller\/Abf\u00fcller von Versandverpackungen, z. B. Versandp\u00e4ckchen eines Onlineshops, der selbst in diese Versandp\u00e4ckchen abf\u00fcllt.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">&#8212; Inverkehrbringer mit Sitz im Ausland, da als Hersteller auch derjenige gilt, der Verpackungen gewerbsm\u00e4\u00dfig in den Geltungsbereich des Gesetzes einf\u00fchrt.<\/p>\n<p>&#8211; Hersteller\/Abf\u00fcller von Umverpackungen (= Verpackungen, die eine bestimmte Anzahl von Waren enthalten und typischerweise dem Endverbraucher zusammen mit den Waren angeboten werden oder zur Best\u00fcckung der Verkaufsregale dienen), z. B. Faltschachtel f\u00fcr Zahnpastatube, Karton f\u00fcr mehrere Tetrapaks mit Milch.<\/p>\n<p><strong><em>Registrierungs- und Meldepflichten<\/em><\/strong><\/p>\n<p>Hersteller\/Abf\u00fcller sind gem\u00e4\u00df \u00a7 9 Abs. 1 VerpackG verpflichtet, sich vor dem Inverkehrbringen<\/p>\n<p>von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der <a href=\"https:\/\/www.verpackungsregister.org\/\">ZSVR<\/a> registrieren zu lassen. \u00c4nderungen von Registrierungsdaten sowie die dauerhafte Aufgabe der Herstellert\u00e4tigkeit sind der Zentralen Stelle unverz\u00fcglich mitzuteilen. Neben allgemeinen Daten wie Adresse, vertretungsberechtigte Person u.s.w. sind auch Marken anzugeben, unter denen vertrieben wird.<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus bzw. anschlie\u00dfend sind Hersteller\/Abf\u00fcller gem\u00e4\u00df \u00a7 10 Abs. 1 VerpackG verpflichtet, die im Rahmen einer Systembeteiligung get\u00e4tigten Angaben zu den Verpackungen unverz\u00fcglich auch der <a href=\"https:\/\/www.verpackungsregister.org\/\">ZSVR<\/a> unter Nennung mindestens der folgenden Daten zu \u00fcbermitteln:<\/p>\n<ol>\n<li>Registrierungsnummer;<\/li>\n<li>Materialart und Masse der beteiligten Verpackungen;<\/li>\n<li>Name des Systems, bei dem die Systembeteiligung vorgenommen wurde;<\/li>\n<li>Zeitraum, f\u00fcr den die Systembeteiligung vorgenommen wurde.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Des Weiteren muss unter bestimmten Voraussetzungen eine Vollst\u00e4ndigkeitserkl\u00e4rung abgegeben werden; hier greifen jedoch bei Unterschreitung bestimmter Mengen Befreiungstatbest\u00e4nde (vgl. \u00a7 11 Abs. 4 VerpackG). F\u00fcr Systembeteiligungs- und Meldepflichten gibt es hingegen keine mengenbezogenen Ausnahmen (Registrierungs- und Beteiligungspflicht ab der ersten Verpackung).<\/p>\n<p>Stand: August 2018<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz vollst\u00e4ndig in Kraft. Es l\u00f6st die bisherige Verpackungsverordnung ab. Eines der f\u00fcr Marktteilnehmer ganz wesentlichen \u00a0Handlungserfordernisse ist die Pr\u00fcfung, inwieweit sich \u00c4nderungen bei der Systembeteiligungspflicht sowie Registrierungs- und Meldepflichten ergeben. Welche Verpackungen unterliegen der Systembeteiligungspflicht? Grunds\u00e4tzlich gilt: &#8222;Nur was mit Ware bef\u00fcllt ist und beim privaten Endverbraucher [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[97,96,91,104,92,95,90,93,53,94],"class_list":["post-728","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","tag-1-januar-2019","tag-exportverpackung","tag-registrierung","tag-systembeteiligung","tag-systembeteiligungspflicht","tag-verkaufsverpackung","tag-verpackungsgesetz","tag-verpackungsverordnung","tag-versandhandel","tag-versandverpackung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.anwaltskanzlei-grunert.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/728","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.anwaltskanzlei-grunert.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.anwaltskanzlei-grunert.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.anwaltskanzlei-grunert.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.anwaltskanzlei-grunert.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=728"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.anwaltskanzlei-grunert.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/728\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":759,"href":"https:\/\/www.anwaltskanzlei-grunert.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/728\/revisions\/759"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.anwaltskanzlei-grunert.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=728"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.anwaltskanzlei-grunert.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=728"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.anwaltskanzlei-grunert.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=728"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}